Bevor Sie mit der Planung Ihres Wintergartens oder Ihrer Überdachung beginnen, sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt (und gegebenenfalls der zuständigen Wohnbau-Genossenschaft) erkundigen, ob Sie eine Baugenehmigung erhalten können. Ersparen Sie sich die Enttäuschung eines fertig geplanten Wintergartens, der aber mangels Baugenehmigung nie existieren wird.
Bitte beachten Sie, dass wir aus Kapazitätsgründen derzeit nur Anfragen aus folgenden Gebieten bearbeiten können:
Steiermark
Wien
Südliches Niederösterreich
Bezirke NK, WN, WB, BN, MD
Nördliches Burgenland
Bezirke MA, E, EU
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