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So entsteht Ihr Glasanbau

Bevor Sie mit der Planung Ihres Wintergartens, Sommergartens oder Ihrer Überdachung beginnen, sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt (und gegebenenfalls der zuständigen Wohnbau-Genossenschaft) erkundigen, ob Sie eine Baugenehmigung erhalten können. Ersparen Sie sich die Enttäuschung eines fertig geplanten Wintergartens, der aber mangels Baugenehmigung nie existieren wird.
Klärung der rechtlichen Vorgaben
Die Voraussetzungen für die Errichtung eines Wintergartens, Sommergartens oder einer Überdachung sind in den Baugesetzen der Bundesländer festgelegt. In der Steiermark regeln beispielsweise die §§19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes die bewilligungspflichtigen und meldepflichtigen Bauvorhaben. Wintergärten und Sommergärten sind im Sinne von §19 bewilligungspflichtig. Überdachungen mit einer Fläche von mehr als 40 m² (inklusive schon bestehender Überdachungen oder Carports am Grundstück!) sind laut §20 bewilligungspflichtig mit vereinfachtem Verfahren. Überdachungen mit einer Fläche unter 40 m² sind laut §21 nur meldepflichtig. Bitte erkundigen Sie sich vorab in jedem Fall auf Ihrem zuständigen Bauamt. Bei der Erstellung der Einreichunterlagen sind wir Ihnen gerne zu kostengünstigen Tarifen behilflich. Wenn Sie den Auftrag an uns erteilen, erstellen wir die Einreichunterlagen für Sie kostenlos! Beachten Sie jedoch bitte, dass wir keine Bestätigungen ausstellen können, die einen Bauführer, Ziviltechniker oder konzessionierten Baumeister erfordern.
Planung
Sind die bewilligungsrechtlichen Fragen geklärt, ist der erste Schritt ein Gespräch vor Ort, bei dem wir mit Ihnen die grundlegende Form und die Funktionen des Glasanbaus erläutern, also Größe, Öffnungsmöglichkeiten, Sonnenschutz, Nebenarbeiten usw. Anhand dieser Informationen erstellen wir dann eine Zeichnung samt Angebot für Sie. Bei Wintergärten ist auch eine Fotomontage mit Ihrem Haus möglich. Danach besprechen wir das Angebot bei Ihnen zuhause oder in unserem Schauraum.
Äpfel mit Äpfel, Birnen mit Birnen
Beim Vergleich von Mitbewerbsangeboten gilt es unter anderem zwei Punkte zu beachten: die Schneelast und (bei Metallkonstruktionen) die EN 1090. Hinsichtlich Schneelast gibt es leider immer noch Anbieter, die keine Prüfung durchführen, eine zu niedrige Schneelast heranziehen, oder gar die minimale deutsche Schneelast von 75 kg/m² annehmen – die es in ganz Österreich nicht gibt. Dadurch ist die Konstruktion preislich (deutlich) günstiger, entspricht aber nicht den Bauvorschriften und die Probleme sind vorprogrammiert, beispielsweise in Form von gebrochenen Gläsern wegen zu großer Durchbiegung – keine Versicherung wird für diese Schäden bezahlen. Beachten Sie bitte weiters, dass Metallkonstruktionen seit 1. Juli 2014 gesetzlich verpflichtend nach der EN 1090 zertifiziert sein müssen.
Naturmaß nehmen
Stehen die endgültigen Daten fest und ist der Auftrag an uns erteilt, ermitteln wir die Naturmaße sowie alle Details für die Produktion. Im Werk werden daraufhin die Konstruktionspläne erstellt, die wir gegebenenfalls auch nochmals mit Ihnen abstimmen. Alle benötigten Handwerker werden koordiniert. Auch ein Fundamentplan kann kostenlos von uns erstellt werden. Haben Sie keine Handwerker zur Hand, können auch wir beispielsweise Baumeister oder Spengler vermitteln, mit denen wir ständig zusammen arbeiten.
Montage
Ab der Naturmaßabnahme beträgt die Lieferzeit in der Regel etwa acht Wochen – genug Zeit, um alle Vorarbeiten durchführen zu lassen. Viele Wintergartenfirmen montieren die Konstruktion und messen erst danach die Glasmaße – das bedeutet weitere zwei bis drei Wochen Wartezeit für Sie, bis die Konstruktion tatsächlich bezugsfertig ist. Wir liefern hingegen Konstruktion und Glas gleichzeitig. Die Montage dauert meist zwei bis fünf Tage und Sie können Ihren Glasanbau danach sofort benutzen. Durch Montageteams in Kapfenberg und in Wien ist jeder Aufstellungsort für uns kurzfristig erreichbar. Unsere Monteure haben jahrelange Erfahrung und werden regelmäßig geschult.