Die Voraussetzungen für die Errichtung eines Wintergartens, Sommergartens oder einer Überdachung sind in den Baugesetzen der Bundesländer festgelegt. In der Steiermark regeln beispielsweise die §§19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes die bewilligungspflichtigen und meldepflichtigen Bauvorhaben. Wintergärten und Sommergärten sind im Sinne von §19 bewilligungspflichtig. Überdachungen mit einer Fläche von mehr als 40 m² (inklusive schon bestehender Überdachungen oder Carports am Grundstück!) sind laut §20 bewilligungspflichtig mit vereinfachtem Verfahren. Überdachungen mit einer Fläche unter 40 m² sind laut §21 nur meldepflichtig. Bitte erkundigen Sie sich vorab in jedem Fall auf Ihrem zuständigen Bauamt. Bei der Erstellung der Einreichunterlagen sind wir Ihnen gerne zu kostengünstigen Tarifen behilflich. Wenn Sie den Auftrag an uns erteilen, erstellen wir die Einreichunterlagen für Sie kostenlos! Beachten Sie jedoch bitte, dass wir keine Bestätigungen ausstellen können, die einen Bauführer, Ziviltechniker oder konzessionierten Baumeister erfordern.